Mediation - Gerichtsverfahren

Mediationsverfahren unterscheiden sich von Gerichtsverfahren u.a an folgenden Punkten:

  • Freiwilligkeit: Die Parteien entschließen sich aus freiem Willen zur Teilnahme!
  • Vertraulichkeit: Die Parteien und die Mediatoren verpflichten sich zur Vertraulichkeit!
  • Informiertheit: Entscheidungen sollen auf der Basis aller notwendigen Informationen getroffen werden!
  • Eigenverantwortlichkeit: Die Parteien bestimmen selbst die Lösung!
  • Unabhängigkeit / Allparteilichkeit des Mediators: Der Mediator unterstützt alle Parteien bei der Suche nach allseits zufriedenstellenden Lösungen!
  • Ergebnisoffenheit: Mediationsverfahren sind offen für flexible und kreative Lösun­gen.

Dieses verdeutlicht nochmals, dass die beteiligten Parteien für den Ausgang und für die Dauer des Verfahrens selbst verantwortlich sind - und nicht ein Gericht bzw. Richter.
Auch im Schiedsverfahren entscheidet, im Unterschied zur Mediation, eine unparteiische dritte Instanz, welche Konfliktlösung zum Zuge kommen soll.
Die Konfliktlösung ist also in den meisten Fällen keine Lösung, die allein von den Konfliktparteien erarbeitet wurde.

Daraus werden die Vorteile einer Wirtschaftsmediation im Verhältnis zu einer Gerichtsverhandlung deutschlich:

  • Konsens statt Rechthaberei
    Die Lösung ist nicht davon abhängig, wer Recht hat, sondern orientiert sich an Interessen und Bedürfnissen der Beteiligten.
  • Vertrauen und Vertraulichkeit
    Es werden die Interessen hinter den jeweiligen im Konflikt verhärteten Positionen bekannt, die Handlungsweise der anderen Partei wird dadurch verständlich. Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen. Die Konfliktpartner verpflichten sich zur Verschwiegenheit, es gilt das Prinzip der Vertraulichkeit.
  • Flexibilität, Kosten und Zeit
    Der Themenkatalog des Disputs wird einvernehmlich zwischen den Beteiligten festgelegt und kann später bei Bedarf angepasst werden. Im Gegensatz zur gerichtlichen Auseinandersetzung sind die Kosten vorhersehbar, denn sie richten sich nach dem zeitlichen Aufwand. Der Zeitaufwand ist kalkulierbar, Beginn und Ablauf des Verfahrens werden von den Beteiligten selbst festgelegt.
  • Professionalität und Zuverlässigkeit
    Als qualifizierter Mediator begleite ich Ihr Verfahren, ohne zu richten. Die Konfliktpartner stehen hinter ihren selbst erarbeiteten Lösungen. Es wird eine rechtsverbindliche und durchsetzbare Vereinbarung geschlossen.
  • Perspektive
    Die Gestaltung der künftigen Perspektive, nicht die akribische Aufarbeitung der Vergangenheit, ist das Ziel. Die Beziehung zwischen den Konfliktparteien kann erhalten bleiben und sogar verbessert werden. Das Verfahren hilft, weitere Konflikte zu vermeiden.

Weitere Einzelheiten erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Dr. jur. Dipl. Ing. Wilfried Seehafer
Rechtsanwalt - Mediator ............
Fachanwalt für Medizinrecht und Steuerrecht

 

 

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