Das familienrechtliche Tätigkeitsfeld erstreckt sich auf sämtliche familienrechtlichen Angelegenheiten,
insbesondere:
die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen,
die gerichtliche Vertretung in Scheidungsverfahren
(sowie Aufhebungsverfahren eingetragener Lebenspartnerschaften),
einschließlich der Folgesachen:
nachehelicher Unterhalt,
Kindesunterhalt
elterliche Sorge,
Versorgungsausgleich,
Ehewohnung,
Hausrat.
die online - Scheidung,
die Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen,
die Gestaltung von Trennungsvereinbarungen,
die Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit der Ehescheidung,
die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Angelegenheiten der Vermögensauseinandersetzung
außerhalb des ehelichen Güterrechts,
der Elternunterhalt
Wenn eine Trennung von Ihrem Partner bevorsteht oder schon vollzogen wurde, gilt der Grundsatz: Je frühzeitiger eine fachanwaltliche Beratung in Anspruch genommen wird, desto größer ist die Chance, planvoll vorzugehen und vorhandene Gestaltungsspielräume erfolgreich auszuschöpfen.
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Zur Kontaktaufnahme per Email:
Ute M i x, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Veranstaltungshinweise:
Das neue Familienverfahrensgesetz - Möglichkeiten bei Trennung und Scheidung.
Frau Rechtsanwältin Ute Mix (Fachanwältin für Familienrecht) hat über die wichtigen Änderungen im Scheidungsverfahren, in Unterhaltsangelegenheiten, im Zugewinn und im Versorgungsausgleich im Rahmen von diversen Veranstaltung im Frühjahr 2010 referiert - hier die Pressestimmen: Weser-Kurier, 27.02.2010.
Neben der Darstellung des neuen Gesetzes wurden praktische Hinweise im Falle von Trennung und Scheidung gegeben.