Anwaltskanzlei   Fitgerstraße 4
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Kindesunterhalt
Versorgungsausgleich
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Impressum

Familienrechtliche Fragestellungen werden in unserem Büro bearbeitet von:

Familie ute
Frau Ute M i x
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Das familienrechtliche Tätigkeitsfeld erstreckt sich auf sämtliche familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere:

  • die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen,
  • die gerichtliche Vertretung in Scheidungsverfahren
    (sowie Aufhebungsverfahren eingetragener Lebenspartnerschaften),
    einschließlich der Folgesachen:
    • nachehelicher Unterhalt,
    • Kindesunterhalt
    • elterliche Sorge,
    • Versorgungsausgleich,
    • Ehewohnung,
    • Hausrat.
  • die online - Scheidung,
  • die Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen,
  • die Gestaltung von Trennungsvereinbarungen,
  • die Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit der Ehescheidung,
  • die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Angelegenheiten der Vermögensauseinandersetzung
    außerhalb des ehelichen Güterrechts,
  • der Elternunterhalt

Wenn eine Trennung von Ihrem Partner bevorsteht oder schon vollzogen wurde, gilt der Grundsatz:
Je frühzeitiger eine fachanwaltliche Beratung in Anspruch genommen wird, desto größer ist die Chance, planvoll vorzugehen und vorhandene Gestaltungsspielräume erfolgreich auszuschöpfen.

Bitte rufen Sie mich an, oder senden Sie mir eine Email, damit wir einen Beratungstermin vereinbaren können

Zur Kontaktaufnahme per Email:

Ute M i x, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Email


Veranstaltungshinweise:

Das neue Familienverfahrensgesetz - Möglichkeiten bei Trennung und Scheidung.

Frau Rechtsanwältin Ute Mix (Fachanwältin für Familienrecht) hat über die wichtigen Änderungen im Scheidungsverfahren, in Unterhaltsangelegenheiten, im Zugewinn und im Versorgungsausgleich im Rahmen von diversen Veranstaltung im Frühjahr 2010 referiert - hier die Pressestimmen: Weser-Kurier, 27.02.2010.
Neben der Darstellung des neuen Gesetzes wurden praktische Hinweise im Falle von Trennung und Scheidung gegeben.