Was bedeutet "Scheidung online"?
Immer mehr Menschen nutzen weltweit das Internet. Wie viele andere Dinge des täglichen Lebens, ist es auch möglich, einen Scheidungsantrag "online", d.h. über das Internet zu stellen.
Mittlerweile bieten dies mehrere Kanzleien in Deutschland diesen Service an.
Ein solches Verfahren bietet sich im Besonderen bei einer einverständlichen Scheidung an.
Bei einer solchen Scheidung gibt es keine Streitigkeiten und es geht um bloße Formalitäten.
Allerdings ist eine Ehescheidung als solche via Internet selbstverständlich nicht möglich.
Beide Ehegatten müssen persönlich beim Scheidungstermin im Gerichtssaal erscheinen.
Die Vertretung in diesem Termin durch den über Internet beauftragten Rechtsanwalt stellt dabei keine Schwierigkeit dar.
Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt darf sowohl vor jedem Amts- als auch jedem Landgericht auftreten.
Er kann auch einen Kollegen in einer anderen Stadt mit seiner Vertretung beauftragen.
Die Anwälte teilen dann hälftig die gesetzlich anfallenden Gebühren, § 22 BORA.
Warum Scheidung online ?
Welche Vorteile bietet die Beauftragung per Internet ?
Die Scheidung via Internet hat den Vorteil, dass dabei Zeit und Geld gespart wird.
Der Mandant spart sich den Weg zum Anwalt, der Anwalt sich das erste Mandantengespräch, bei dem es meist um reine Formalitäten geht.
Der Mandant kann alle relevanten Daten an den Anwalt per Post schicken.
Nachfragen des Rechtsanwalts bezüglich dieser Daten werden so überflüssig.
Ablauf der Scheidung per Internet
Nach Eingang des Antrags auf Scheidung enthalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Auf Wunsch werden Sie durch mich zurückgerufen.
Der Scheidungsantrag wird sodann unverzüglich formuliert und an Sie verschickt, damit Sie eventuelle Änderungs- oder Ergänzungswünsche äußern können.
Danach wird der Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht eingereicht.
Sie erhalten durch das Gericht die offiziellen Fragebögen zum Versorgungsausgleich.
Ohne Prozesskostenvorschuss fängt das Gericht nicht an zu arbeiten.
Um eine Verzögerung des Scheidungsverfahrens zu vermeiden, sollten Sie die Prozesskosten nach Mitteilung des Betrages durch mich auf mein Geschäftskonto überweisen.
Ich werde den Betrag unverzüglich an die Gerichtskasse weiterleiten damit der SCHEIDUNGSANTRAG der Antragsgegnerpartei zugestellt werden kann.
Sie können jedoch auch auf die Rechnung des Gerichts warten. Dies führt jedoch zu einer Verzögerung des Scheidungsverfahrens.
Der Scheidungstermin wird durch das Gericht nach Eingang der Auskünfte der Rentenversicherungsträger zum Versorgungsausgleich bestimmt.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte rufen Sie mich an - oder schreiben mir eine Email - damit wir einen Beratungstermin vereinbaren können.
Rechtsanwältin Ute M i x
Fachanwältin für Familienrecht