Mietrecht

Mietrechtliche Angelegenheiten (gewerbliche Miete) werden bearbeitet von:

Dr. jur. Dipl. Ing. Wilfried Seehafer
Rechtsanwalt - Mediator ............
Fachanwalt für Medizinrecht und Steuerrecht

Der Mietvertrag für gewerbliche Räume ist mit dem Wohnungsmietvertrag nicht vergleichbar. In der Wohnung wird gewohnt, in der Gewerbefläche wird eine Arztpraxis, ein Büro, ein Ladengeschäft oder ein sonstiges Unternehmen betrieben.
Diese unterschiedlichen Nutzungszwecke der Räume machem deutlich, dass im Einzelfall bei der Vermietung von Gewerberaum und der Gestaltung von diesen Mietverträgen Besonderheiten zu beachten sind.
Die meisten gesetzlichen Mieterschutzbestimmungen gelten für Wohnräume und nicht für Gewerberäume. Verlassen Sie sich potentieller Mieter von gewerblich genutzten Räumen beim Abschluss von Gewerberaum-Mietverträgen also niemals auf Ihr Vorverständnis als Privatperson.
Bei der gewerblichen Nutzung von Immobilien sind fast alle Mietvertragsbedingungen frei auszuhandeln - es wird hier oft mit harten Bandagen gekämpft!
Beisspielsweise können Wohnungsmieter bei der Gesaltung der Miethöhe auf die Einhaltung örtlicher Vergleichmieten bestehen - bei der Geschäftsraummiete wird der Mietzins nach oben lediglich durch das Wucherverbot begrenzt.
Ein Kündigungsschutz - wie bei der Wohnungsmiete - gibt es im gewerblichen Bereich nicht. Sofern die Kündigungsfrist eingehalten wird, können Mietverträge über gewerbliche genutzte Immobilien grundlos gekündigt werden. Eigenbedarf oder andere gesetzlich vorgeschriebene Bedingungen sind für eine Kündigung eines Gewerberaumraumes nicht erforderlich!



Im Moment bereiten wir die weiteren Inhalte für diesen Bereich noch vor. Um Sie auf gewohntem Niveau informieren zu können, werden wir noch ein wenig Zeit benötigen. Bitte schauen Sie daher bei einem späteren Besuch noch einmal auf dieser Seite vorbei. Vielen Dank für Ihr Interesse!

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