Anwaltskanzlei   Fitgerstraße 4
  Dr. Wilfried Seehafer   28209 Bremen
  R e c h t s a n w a l t - F a c h a n w a l t   Tel. 0421 - 34 69 0 97
  Medizinrecht - Steuerrecht - Mediation   Fax 0421 - 346 90 99
       

Mediation
 

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Mediationen für Konfiktlösungen aus den Bereichen:

  • Arbeit- und Wirtschaft - dieses umfaßt u.a. die Bereiche:
    • Gesellchafterkonflikte (Konflikte zwischen Praxispartnern - Gesellschaftern)
    • Konflikte zwischen Mitarbeitern - Teams - Abteilungen
    • Fragen der Haftung und Gewährleistung - Arzthaftung - Baumängelhaftung
    • Konflikte in Familienunternehmen
    • Tarifkonflikte
    • Unternehmensnachfolge
  • Erbstreitigkeiten
  • IT-Projekte,

werden angeboten von:

Dr. jur. Dipl. Ing. Wilfried Seehafer
Rechtsanwalt - Mediator ............
Fachanwalt für Medizinrecht und Steuerrecht

Was haben Sie - als Betroffener - von einer „Mediation"?

  • Es gibt keine Verlierer,
  • Bewahrung von Respekt und Achtung zwischen „streitenden“ Parteien,
  • Beziehungen werden verbessert,
  • Berücksichtigung der eigenen Bedürfnisse im Verfahren,
  • Reduzierung emotionaler Belastung,
  • Außergerichtliche Einigungen werden gefördert, bzw. herbeigeführt,
  • Einsparpotentiale bei den Faktoren Zeit und Geld.

Hieraus werden auch die Vorteile einer Wirtschaftsmediation im Verhältnis zu einer Gerichtsverhandlung deutschlich:

  • Konsens statt Rechthaberei
    Die Lösung ist nicht davon abhängig, wer Recht hat, sondern orientiert sich an Interessen und Bedürfnissen der Beteiligten.
  • Vertrauen und Vertraulichkeit
    Es werden die Interessen hinter den jeweiligen im Konflikt verhärteten Positionen bekannt, die Handlungsweise der anderen Partei wird dadurch verständlich. Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen. Die Konfliktpartner verpflichten sich zur Verschwiegenheit, es gilt das Prinzip der Vertraulichkeit.
  • Flexibilität, Kosten und Zeit
    Der Themenkatalog des Disputs wird einvernehmlich zwischen den Beteiligten festgelegt und kann später bei Bedarf angepasst werden. Im Gegensatz zur gerichtlichen Auseinandersetzung sind die Kosten vorhersehbar, denn sie richten sich nach dem zeitlichen Aufwand. Der Zeitaufwand ist kalkulierbar, Beginn und Ablauf des Verfahrens werden von den Beteiligten selbst festgelegt.
  • Professionalität und Zuverlässigkeit
    Qualifizierte Mediatoren begleiten das Verfahren, ohne zu richten. Die Konfliktpartner stehen hinter ihren selbst erarbeiteten Lösungen. Es wird eine rechtsverbindliche und durchsetzbare Vereinbarung geschlossen.
  • Perspektive
    Die Gestaltung der künftigen Perspektive, nicht die akribische Aufarbeitung der Vergangenheit, ist das Ziel. Die Beziehung zwischen den Konfliktparteien kann erhalten bleiben und sogar verbessert werden. Das Verfahren hilft, weitere Konflikte zu vermeiden.

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Eines sollten Sie vorab wissen: Im gleichen Verfahren kann ich Sie nicht gleichzeitig rechtlich vertreten und Ihr Mediator sein. Sie werden verstehen, dass die Gegenseite einen Interessenvertreter nicht als einen allparteilichen Mediator ansehen würde.

Was ist Mediation?
Mediation (lat.: "Vermittlung") ist eine außergerichtliche Form der Lösung von Konflikten. Kennzeichnend für sie ist vor allem, dass die Beteiligten eines Konflikts eigenverantwortlich versuchen, eigene Lösungen zu finden. Dabei werden sie von einem unabhängigen Dritten (dem Mediator) unterstützt, der - anders als etwa ein Richter - keine Entscheidungsbefugnis besitzt. Kennzeichnend für den Mediator ist vielmehr seine Fähigkeit zur strukturierten Ver­handlungsführung, mit der er die Parteien anleitet, meist schnelle und flexible, manchmal auch noch kostengünstigere Regelungen zu finden, von der alle Beteiligten profitieren.
Die Interessen der Beteiligten werden berücksichtigt, Blockadesituationen werden aufgebrochen, gegenseitige Kommunikation wird wieder ermöglicht.
Die Mediation ist eine alte Idee zur Lösung von Konflikten, deren Wurzeln sich weit über 2000 Jahre zurückverfolgen lassen. Seit den 80er Jahren steigt auch in Deutschland das Inte­resse an Mediation. Sie wird zunehmend von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten professionalisiert. Auf europäischer Ebene wurde am 28.02.2008 die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen“ beschlossen (sog. Mediationsrichtlinie).

Welche Besonderheiten zeichnen die Mediation aus:
Mediationsverfahren zeichnen sich durch folgende Kriterien aus, die sie von anderen Formen der Regelung von Konflikten, insbesondere Gerichtsverfahren, unterscheiden:

  • Freiwilligkeit: Die Parteien entschließen sich aus freiem Willen zur Teilnahme!
  • Vertraulichkeit: Die Parteien und die Mediatoren verpflichten sich zur Vertrau­lichkeit!
  • Informiertheit: Entscheidungen sollen auf der Basis aller notwendigen Informationen getroffen werden!
  • Eigenverantwortlichkeit: Die Parteien bestimmen selbst die Lösung!
  • Unabhängigkeit / Allparteilichkeit des Mediators: Der Mediator unterstützt alle Parteien bei der Suche nach allseits zufriedenstellenden Lösungen!
  • Ergebnisoffenheit: Mediationsverfahren sind offen für flexible und kreative Lösun­gen.

Dieses verdeutlicht nochmals, dass die beteiligten Parteien für den Ausgang und für die Dauer des Verfahrens selbst verantwortlich sind.

Mediation als anwaltliche Aufgabe ? – oder welche Vorteile bietet die Mediation durch einen Rechtsanwalt.
Mediation in ihren verschiedenen Anwendungsbereichen ist ein Tätigkeitsfeld für die Anwalt­schaft. Sie ist ausdrücklich in § 18 Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) verankert. Diese Vorschrift korrespondiert mit § 1 Abs. 3 BORA, wonach ein Rechtsanwalt als unab­hängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten seine Mandanten vor Rechts­verlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend begleiten soll.
In diesen o.g. berufsrechtlichen Regelungen ist der Zugang der Anwaltschaft zu diesen neuen Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung verankert.
Dem Anwalt als Organ der Rechtspflege kommt somit im außergerichtlichen Raum noch grö­ßere Bedeutung zu. Er ist nicht nur einseitiger Parteivertreter, sondern auch Streitmittler.
Wird der Rechtsanwalt als Vermittler, Schlichter oder Mediator tätig, unterliegt er den Regeln des anwaltlichen Berufsrechts; – erst  nach geeigneter Ausbildung darf sich der Rechtsanwalt nach außen als "Mediator" bezeichnen [§ 7a BORA]. Ansonsten ist der Begriff „Mediator“ keine „geschützte“ Berufsbezeichnung - und es kann sich jeder (mit oder ohne Ausbildung) „Mediator“ nennen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit ist für Rechtsanwälte auch gesetzlich geregelt.
Rechtsanwälte sind - nach ihrem Berufsbild - der Motor auf der Suche nach Gerechtigkeit, sie sind die Gestalter der Gesellschaft (Streck, AnwBl 2003, 253).
In der Mediation suchen die Konfliktparteien ihre eigene, private Lösung, die nicht die recht­lich richtige sein muss. Die Konfliktparteien wollen allerdings diese Lösung nur vereinbaren, wenn sie ihr Recht ken­nengelernt haben. Dafür ist der Rechtsanwalt der Fachmann, den die Konfliktparteien - wie im sonstigen Leben auch - benötigen.
Der Rechtsanwalt ist der berufene Berater und Vertreter der Bevölkerung in allen Rechts­angelegenheiten – und somit auch in der Mediation, sei es als Mediator oder auch als Interessenvertreter in einem Mediationsverfahren..

Weitere Einzelheiten erläutere ich Ihnen gerne.

Dr. jur. Dipl. Ing. Wilfried Seehafer
Rechtsanwalt - Mediator ............
Fachanwalt für Medizinrecht und Steuerrecht

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