Ehewohnung

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Ehewohnung / Hausratsverordnung

Die Hausratsverordnung enthält Bestimmungen darüber, welchem Ehegatten nach der Scheidung die bisherige Ehewohnung zugewiesen wird und wie der eheliche Hausrat zu verteilen ist. Die entsprechenden Bestimmungen trifft das Familiengericht auf Antrag eines Ehegatten. Neben den anzuwendenden Grundsätzen ist in der Hausratsverordnung auch das Verfahren geregelt. Bei der Regelung kann der Richter auch Eigentum übertragen, in Rechte Dritter eingreifen, beispielsweise ein Mietverhältnis begründen und die Zahlung eines Ausgleichsbetrags anordnen.